Feed Writer RSS-Editor 2.8.1

Licença: Julgamento Gratuito ‎Tamanho do arquivo: 25.02 MB
‎Classificação dos utilizadores: 2.1/5 - ‎8 ‎votos

A Feed Writer é uma editora profissional de RSS para uma criação fácil e confortável de feeds RSS. Suporta todos os formatos RSS tais como RSS 0.91, RSS 0.92, RSS 2.0, Átomo e até podcasts (por exemplo, para iTunes). O Feed Writer também oferece compatibilidade completa utf-8 que permite criar feeds com texto não latino, como cirílico, polaco ou chinês. Os itens de alimentação podem ser editados quer com o editor de código fonte de construção, quer com um confortável editor WYSIWYG. As funcionalidades integradas de pré-visualização e validação ajudam-no a manter o controlo dos seus projetos. O cliente FTP de construção que publica automaticamente os seus feeds online também suporta o protocolo seguro SFTP/SSH. A poderosa funcionalidade de gestão de projetos permite-lhe abrir e manter múltiplos feeds de várias fontes (local, Web, FTP) e trocar itens entre esses feeds. A gestão do projeto também abrange o manuseamento de recintos como áudio, vídeo ou ficheiros de imagens que podem ser incluídos nos seus feeds.

história da versão

  • Versão 2.8.1 postado em 2013-03-15
    Projektverwaltung, Vorlagenverwaltung, Unterstützung für RSS und Atom, mehrere Feeds können gleichzeitig geöffnet und bearbeitet werden
  • Versão 2.1.0 postado em 2010-05-27
    Projektverwaltung, Untersttzung fr RSS und Atom, mehrere Feeds knnen gleichzeitig geffnet werden

Detalhes do programa

EULA

EULA - Contrato de Licença de Utilizador Final

NACHFOLGEND SIND DIE VERTRAGSBEDUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG UND DEN ERWERB VON SOFTWARE DER MIRABYTE GMBH & CO. KG DURCH SIE, DEN ENDBENUTZER (LIZENZNEHMER BZW. KUNDEN, AUFGEFÜHRT. SIE MüSSEN DIESEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, BEVOR SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN UND BENUTZEN KöNNEN. BENUTZEN SIE BITTE DIE NACH-UNTEN-TASTE ODER DEN SCROLLBALKEN AUF DER RECHTEN SEITE, UM TEXTO DEN GESAMTEN LESEN ZU KÖNNEN! ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG (EULA) § 1. Gegenstand des Vertrages. Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche Softwareprogramm, die auf dem Datenträger befindliche Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material, soweitcht ni eers gekennzeichnet. Sofern kein Datenträger für die Auslieferung verwendet wird (ESD - Elektronische Software Distribution), sind das komplette Download-Paket sowie alle Begleitdokumente Gegenstand dieses Vertrags. Im Folgenden wird der Vertragsgegenstand als "SOFTWAREPRODUKT" bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem das SOFTWAREPRODUKT aufgezeichnet ist, sofern ein solcher Datenträger an Sie abgeben wurde. Ein Erwerb von Rechten a dem SOFTWAREPRODUKT selbst ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT ohne Datenträger in digitaler Form über das Internet oder einen anderen Kanal bezogen haben (ESD-bzw. Versão de download) oder Sie das SOFTWAREPRODUKT im Bundle mit einem anderen Produkt erhalten haben (Versão OEM). Das SOFTWAREPRODUKT ist urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Befindet sich weiterhin Software von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht unmittelbar in das SOFTWAREPRODUKT integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche Ihnen bei der Installation dieser Software angezeigt we. § 2. Umfang der Benutzung. Die mirabyte GmbH & Co. KG (im Folgenden als "mirabyte" bezeichnet) gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die beiliegende Kopie des SOFTWAREPRODUKTES aufine einzelin Sie dürfen eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger oder das Download-Paket und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Verschenken, Vermieten und Verleih des SOFTWAREPRODUKTES sind ausdrücklich untersagt. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus diesem Vertrag an dem SOFTWAREPRODUKT an dritte zu übertragen (Weiterverkauf). Wenn Sie mehrere Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTES bezogen haben, wurde Ihnen entweder eine entsprechende Anzahl an Original-Datenträgern bzw. Lizenzschlüsseln übergeben oder Sie haben eine Lizenzurkunde erhalten, welche die Anzahl der erlaubten Installationen dokumentiert. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz des SOFTWAREPRODUKTES zu behandeln. Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte. Bei SOFTWAREPRODUKTEN die Bestandteile enthalten, welche ausdrücklich für die Weitergabe a Dritte vorgesehen sind (Laufzeitlizen oder sog. "Redistributables"), liegt in Form eines gesonderten Dokuments, der Produktbeschreibung oder der Onlinehilfe eine genaue Beschreibung über den Umfang und die Art der gestatteten Weitergabe dieser Programmbestandteile des SOFTWAREPRODUKTES bei. Diese Beschreibung ist dann zusätzlicher Bestandteil dieses Vertrags. § 3. Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer untersagt, - das SOFTWAREPRODUKT und schriftliches Material einem Dritten zu übergeben oder zugänglich zu machen (Eine Ausnahme stellt hier eine sog. Test-oder Sharewareversion des SOFTWAREPRODUKTES dar (entsprechend gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe freigeben ist. Dies schließt auch die Weitergabe auf Heft-CD-ROMs von Zeitschriften oder in Download-Archiven im Internet ein.), - das SOFTWAREPRODUKT abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu decompilieren oder zu deassemblieren, von dem SOFTWAREPRODUKT abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im Rahmen der von dem SOFTWAREPRODUKT zur Verfügung gestellten Möglichkeiten), Copyright copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen zuändern oder - das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen. § 4. Gewährleistung, Zusicherungen. Das SOFTWAREPRODUKT wird entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert und von mirabyte vor der Auslieferung umfangreichen Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen unterzogen. mirabyte leistet innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos Ersatz a) für defekte Datenträger, sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist b) für den Fall, dass das softwareproduKT im Sinne der mitgelieferten Beschreibung grundsätzlich nicht brauchbar ist. Ist mirabyte nicht in der Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, unter Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag rückgängig zu machen. Em Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. § 5. O Haftung. Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des SOFTWAREPRODUKTES sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust), die aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von mirabyte verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt. § 6. Haftungshöhe. Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt. § 7. O Datenschutz. Gema Hinweis. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke verwendet. Im Rahmen von im SOFTWAREPRODUKT integrierten Update- und Aktualisierungs-Mechanismen werden Daten an mirabyte übertragen. Diese Daten enthalten aber keine Personen-bezogenen Daten. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die für die Bereitstellung der Online-Funktionalität und zur Gewährung von Support erforderlich sind (Produkt-Id, Versionsnummer, Fehlercodes, relevante Hard-u. Softwaremerkmale und bei lizenzierten Produkten auch der Lizenzschlüssel). Die erfassten Daten dienen nur dem Zweck der Bereitstellung von Updates durch das SOFTWAREPRODUKT und zur Verbesserung des SOFTWAREPRODUKTES. Die Daten werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, von mirabyte gelöscht. § 8. O Zahlung. Sofern das SOFTWAREPRODUKT direkt über mirabyte bezogen wurde, principiante das em diesem Vertrag zugestandene Nutzungsrecht für das SOFTWAREPRODUKT erst mit der vollstndiägen Bezahlung des Rechnungsbetrages. Rechnungen sind, falls nicht anders gekennzeichnet, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; nach Firstablauf kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat den Rechnungsbetrag mit 7% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) zu verzinsen. § 9. Händler und Wiederverkäufer. An Händler liefert mirabyte das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumt mirabyte dem Händler das Recht ein, dem Endkunden das SOFTWAREPRODUKT zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung zwischen mirabyte und dem Händler erforderlich. § 10. Rückgaberecht und Gerichtstand. Prinzipiell besteht bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des Poststempels bzw. der Rechnung) des SOFTWAREPRODUKTES die Möglichkeit der Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises. Nach Öffnen des versiegelten Datenträgers bzw. Instalação oder Benutzung auf dem Computer ist ein Umtausch-und Rückgaberecht ausgeschlossen, weil für den Lizenznehmer dann keine Möglichkeit mehr besteht, zu beweisen keine Kopie des SOFTWAREPRODUKTES zu nutzen. Das gleiche gilt auch für den Bezug von Software ohne Datenträger (ESD-bzw. Download-Version) - hier erlischt das Rückgaberecht mit der Auslieferung des Downloads bzw. des Lizenzschlüssels an den Lizenznehmer. Gerichtsstand ist Hamm. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. § 11. Os Sonstiges. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen, hilfsweise durch entsprechende gesetzliche Regelungen, zu ersetzen. Hamm, im Juni 2011