HOAI-Pro 2017

Licença: Julgamento Gratuito ‎Tamanho do arquivo: 134.61 MB
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O HOAI-Pro 2017 é um programa eficiente e poderoso para preparar propostas, bem como contabilidade de taxas e administração. Com base na interface fácil de usar, é capaz de contabilizar taxas de taxas simples, bem como gerir e editar projetos sofisticados envolvendo muitos âmbitos de serviço, repetições e várias alocações de custos. Além de âmbitos de serviço e serviços de aconselhamento de acordo com o programa HOAI 2013 e 2009 também contém modelos de contrato de acordo com o RBBau. Além disso, está habilitado a contabilizar taxas fixas ou taxas temporárias. Pela contabilidade DIN 276 é capaz de determinar explicitamente os custos de acordo com o DIN 276 escolhido de abril de 1981, 1993, 2006 ou 2008. Características e características: - pronto para o Windows 10 - todos os âmbitos de serviço de acordo com o HOAI 2013, 2009 e 1996 - todos os serviços de consultoria de acordo com o HOAI 2013 e 2009 - âmbito de controlo de incêndios de acordo com a AHO - âmbito do serviço SiGeKo (coordenador de saúde e segurança) de acordo com a AHO - âmbito de avaliação (BDVI) várias abordagens com diferentes taxas de IVA - segmentação de acordo com a tabela Siemon ou steinfort-table - Rift-tables - contabilidade de acordo com o DIN 276 1981, 1993, 2006, 2008 - conversão DIN 2006 ou 1993 em DIN 1981 - serviços específicos, sobretaxas, descontos, custos adicionais - vários desenhos preliminares e documentação de design - estrutura presente, supervisão da construção local - sobretaxa de adaptação, sobretaxa de expansão - repetições, depósitos de segurança e itens extraordinários - taxa de sucesso, taxa baseada no tempo, taxa fixa - fatura de proposta, fatura parcial, fatura final - atribuição automática de números - lista de pagamentos, estatísticas de taxas - cálculo das horas - gestão de projetos, processador de texto, incluindo função de fusão de correio - recibo de pagamento por hora - base de dados de endereços, base de dados de imagens - administração dos utilizadores, incluindo a atribuição de direitos de acesso - atualizações automáticas - gerador de relatórios - zona de taxas de acordo com a lista de objetos e o sistema de pontos - modelos para contratos (isto é, RBBau) e dunning

história da versão

  • Versão 2017 postado em 2016-11-15

    EULA - Contrato de Licença de Utilizador Final



    Lizenzbedingungen

    fr die berlassung von Software durch die Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) an ihre Abnehmer (- Anwender -)

    1 Sachlicher Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten fr die Nutzung der dem Anwender vom Hersteller berlassenen Software.

    2. Gegenstand des Vertrages ist die Einrumung einer nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen beschrnkten

    Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrcklich gewhrten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. Die in der Software installierten Urheberrechtsvermerke sind stets unverndert beizubehalten.

    2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders

    1. Der Hersteller verschafft dem Anwender einfaches, dauerhaftes, bertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemssen Gebrauchs in einer Softwareumgebung, die den in der Dokumentation angegebenen Betriebsystemsen prients

    2. Der bestimmungsgemsse Gebrauch umfasst als zulssige Nutzungshandlungen:
    a) die Programminstallation und die Anfertigung einer Sicherungskopie gemas 3;
    b) das Laden des Computerprogramms der Software in den Arbeitsspeicher und das Ausfhren gemss 4.

    3. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, insbesondere zur nderung, bersetzung, Vervielfltigung, Zurckentwicklung, Dekompilierung, Entassemblierung oder Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist der Anwender nicht berechtigt, auch nicht teilweise oder vorbergehend, gleich welcher Art und mit welchn

    4. Der Anwender bewahrt die Software so auf, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.

    5. Der Anwender verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze in ihrer jeweils gltigen Fassung einzuhalten und eine entsprechende Verpflichtung seinen Mitarbeitern und anderen Personen, die mit der Software in Berhrung kommen, auferzulegen.

    3 Instalação und Sicherungskopie

    1. Der Anwender darf von dem Original-Datentrger eine funktionsfhige Kopie auf einen Massenspeicher bertragen (Instalação).

    2. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-Datentrger berein, assim verbleibt der Original-Datentrger als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zustzlichen Sicherungskopie ist dann untersagt. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-DVD nicht berein, so darf der Anwender von dem Original-Datentrger eine einzige weitere Sicherungskopie anfertigen.

    3. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschdigt oder zerstrt, tão darf er eine Ersatzkopie erstellen.

    4 Lizenzierungsmodelle

    Der Anwender darf die Software im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells verwenden. Vom Hersteller werden folgende Lizenzmodelle angeboten:

    1.Einzelplatzlizenz
    Die Einzelplatzlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf einer einzelnen Maschine zu installieren, die nicht als Server dient.

    2.Netzwerklizenzen
    Netzwerklizenzen werden zum einen nach dem entsprechenden Lizenzmodell (Serverlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz) fr den Server und zum anderen nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen fr Clients (2 bis 5, 6 bis 20, ilimitado) im Rahmen einer Floating License (Die Anzahl der bentigten Lizenzen richtet sich danach, wie viele Nutzer gleichzeitig mit der Software arbeiten) unterschieden.

    2.1 Serverlizenz
    Die Serverlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die zur Software gehrenden Datenbanken auf einer einzigen Maschine zu installieren und zu nutzen, die als Server dienen darf. Die Clients mssen zum selben lokalen Netzwerk (LAN) gehren. Die Anzahl der Clientinstallationen ist nicht beschrnkt. Im Rahmen der erworbenen Floating License knnen 2 bis 5, 6 bis 20 oder unbegrenzt viele Nutzer (ilimitado) gleichzeitig mit der Software arbeiten.

    2.2 Standortlizenz
    Die Standortlizenz berechtigt den Lizenznehmer das Programm im Rahmen der erworbenen Floating License auf allen Rechnern, die zum selben lokalen Netzwerk (LAN) des Firmenstandortes gehren, beliebig oft zu installieren. Dies gilt auch fr Notebooks, die nur zeitweise mit diesem Netzwerk verbunden sind. Ausserdem ist es Angestellten der Firma gestattet, solange sie Zugriff auf dieses Netzwerk haben und vor Ort arbeiten, eine Version des Programms auf ihrem privaten Heim-PC zu installieren und zu nutzen.

    2.3 Unternehmenslizenz
    Netzwerkversion mit Rechteverwaltung fr unbegrenzte Installationen a weltweiten Standorten eines Unternehmens.

    5 Programar, Atualizações, Interoperabilidade

    1. Atualizações und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Dieser Vertrag verschafft dem Anwender daher keinerlei Ansprche auf Fehlerbeseitigung, auf Verbesserungen, Abnderungen, Ergnzungen oder Funktionserweiterungen der Software. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern bedrfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, die nur zusammen mit dem Erwerb eines entsprechenden Servicepaketes abgeschlossen werden kann.

    2. Dem Anwender werden verbesserte oder erweiterte Versionen der Software (Updates) angeboten. Fr Updates kann insoweit eine gesonderte Gebhr verlangt werden, als die fr die Software erhobene Lizenzgebhr einmalig ist.

    3. Sonstige Leistungen, wie z.B. die Anpassung der Software a besondere Bedrfnisse des Anwenders, die Erstellung von zustzlichen Schnittstellen oder andere Programmierleistungen erfolgen nur gegen eine gesonderte Vergtung und setzen den Abschluss eines gesonder

    6 Weitergabe der Software

    1. Der Anwender darf die Software, soweit sie ihm zur dauerhaften Nutzung bertragen wurde, nur so wie sie ihm bergeben wurde, d. h. den Original-Datentrger bei gleichzeitiger Mitbertragung des Nutzungsrechts weitergeben, wobei zuichgle das eigene Nutzungsrecht des Anwendersrl Voraussetzung der Weitergabe ist, dass der bernehmer sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklrt.
    Im Falle der zeitlich begrenzten berlassung an den Anwender darf die Software hingegen weder endgltig oder zeitweise weitergeben, noch Dritten, wozu nicht die Mitarbeiter des Anwenders zhlen, in sonstiger Weise zugnglich gemacht werden.

    2. Eine bertragung des Programms durch berspielen in jeder Form ist unzulssig.

    3. Im Falle der Weitergabe sind smtliche Vervielfltigungsstcke beim Anwender vollstndig und irreversibel unbrauchbar zu machen.

    4. Der Anwender hat dem Hersteller unverzglich den bernehmer mitzuteilen.

    5. Der Anwender darf die Software oder Teile davon davon nicht zeitweise a Dritte gegen Entgelt oder in Form der Leihe geschftsmssig weitergeben. Auch insoweit gelten Mitarbeiter des Anwenders nicht als Dritte im vorstehenden Sinn.

    7 Gewhrleistung

    1. Es wird die Gewhrleistung dafr bernommen, dass die berlassene Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfllt. Voraussetzung fr die Gewhrleistung ist jedoch, dass die Software in ihrer jeweils gltigen, unvernderten Originalfassung sowie unter den in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedungen vertragsgem genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Program oder Daten als urschlich fr die Funktionstrungn

    2. Als vereinbart gilt eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung.

    3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.

    4. Der Anwender hat dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versumnis dieser Frist sind Gewhrleistungsansprche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

    5. Im brigen verjhren die Gewhrleistungsansprche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sind in diesem Zeitraum Mngel angezeigt worden, so verlngert sich die Gewhrleistungsfrist um die Zeit, whrend der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert.

    8 Haftung

    1. Bei grober Fahrlssigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

    2. Bei einfacher Fahrlssigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Krper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
    Bei einfacher Fahrlssigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung fr Schden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50 % der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Schden.

    3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere fr eine regelmssige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zustzlichen Sicherungsmas
    Fr die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemsser Datenverarbeitung aus Datenbestnden, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertrelo

    9 Schutzrechte Dritter

    1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Ansprchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den berlassenen Programmen in ihrer jeweils gltigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Ansprchen Unverzglich schach

    2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ndern oder umzutauschen. Ist morre oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht mglich, kann der Hersteller den Vertrag fr das betreffende Programm fristlos kndigen. In diesem Fall haftet er dem Anwender fr den ihm durch die Kndigung entstehenden Schaden insgesamt bis hchstens zur Hhe der Einmalgebhr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

    10 Kndigung und Rckgabepflicht

    1. Der Hersteller hat das Recht zur fristlosen Kndigung, wenn der Anwender Raubkopien fertigt, die Software unbefugt weitergibt, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unberechtigt dekompiliert odertz Abmahnung von der Software fortgesetzt vertragwisdrigen

    2. Im Falle der fristlosen Kndigung des Herstellers nach Massgabe der vorstehenden Ziffer 1. ist der Anwender zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet. Etwaige Schadenersatzpflichten aufgrund hiermit im Zusammenhang stehender sonstiger Rechtsverletzungen bleiben unberhrt.

    3. Endet der Vertrag infolge einer Kndigung oder des Ablaufs der Zeit, fr den er eingegangen wurde, hat der Anwender die Software auf der EDV-Anlage vollage vollstndig zu lschen, smtliche Kopien irreversibel unbrauchbar zu machen sowie die ihm berlassenen Datentrger dem Hersteller unverzglich zurckzugeben.

Detalhes do programa