Slideshow XL 10.6.6

Licença: Julgamento Gratuito ‎Tamanho do arquivo: 9.90 MB
‎Classificação dos utilizadores: 0.0/5 - ‎0 ‎votos

Crie incríveis slideshows para PC, DVD, TV ou web em apenas 4 Passos com Slideshow XL. Viva as suas Fotos com alguns Cliques. Pode organizar os seus Slideshows profissionais com mais de 170 efeitos de diapositivos facinantes, a sua música favorita e um Comentário para cada Foto. Partilhe os seus Slideshows em CD ou DVD utilizando o módulo de queima confortável e integrado. Otimize as suas Imagens utilizando o software de edição de fotos incluído. Também estão disponíveis funções adicionais como Image Viewer, Photo Album Printing ou Screensaver Creation. Muitas funções de tipo e uma Verificação de Qualidade de Imagem permitem uma seleção de imagem simplificada. Características: - Criar slideshows para PC, Televisão, CD-ROM, VCD, SVCD, DVD - Mais de 170 efeitos de diapositivos no Programa de Apresentação de Diapositivos incluídos - Fácil seleção de efeitos de diapositivos por arrastar e largar - Adicione a sua própria música de Audio-CD ou Hard Disk ao Slideshow - Comentários e Legendas Individuais - Criar CD de arranque automático - Módulo de queima integrado - Software de edição de imagem alargado com mais de 50 efeitos fotográficos - Múltiplas funções de impressão para álbum de fotos / retrato etc. - Gestor de Administração de Slideshows - Slideshow-Player integrado para apresentar os seus próprios Slides Shows - Crie screensavers com as suas próprias imagens e música, compatíveis com o Windows VISTA também - Criar uma Galeria Web para a sua página inicial

história da versão

  • Versão 10.6.6 postado em 2011-09-07
    muitas atualizações e bugfixes

Detalhes do programa

EULA

EULA - Contrato de Licença de Utilizador Final

Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber-und Handelsgesetze des Landes, in dem es verã ffentlicht, vervielfã¤ltigt bzw. genutzt wird. NA MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend ''Lizenzgeber', genannt, besitzt alle Rechte a dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschlieÃΩlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgefã1/4hrten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Instalação Der Lizenzgeber weist Sie ausdrã1/4cklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese SicherheitsmaÃ4me sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darã1/4ber hinaus ist es empfehlenswert in regelmã¤00 abstã¤nden Datensicherungen durchzufã1/4hren. 2. Gewã¤hrleistung / Haftung Eine Gewã¤hrleistung fÃ1/4r eine fehlerfreie Funktionalitãitã¤ts Programms wird von dem Lizenzgeber nicht Ã1/4bernommen. Der Lizenzgeber 11/4bernimmt keine Haftung fÃ1/4r die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafã1/4r, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gen1/4gt oder mit anderen von ihm ausgewã¤hlten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber haftet fã1/4r einen vorsã¤tzlich und/oder grob fahrlã¤ssig herbeigefã1/4hrten Schaden unbeschrã¤nkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber fÃ1/4r alle darauf zurÃ1/4ckzufÃ1/4hrenden Schäden ohne Beschränkung. Bei leichter Fahrlã¤ssigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmã*glich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, fã1/4r darauf zurÃ/4ckzufÃ1/4hrende Personenschã¤n de unbeschrã 00 FÃ1/4r Sach-und Vermã*gensschã¤den, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernã1/4nftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschrã¤nkt sich die Haftung auf die HÃâ he des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (LizenzgebÃ1/4hr, Registrierungsgebã1/4hr), unabhã¤ngig davon, ob es sich um Ansprã1/4che des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprã1/4che oder andere Haftungsansãpr1/4che handelt. Befindet sich der Lizenzgeber wã¤hrend des Eintritts der Unmã'glichkeit in Verzug, so haftet er fã1/4r den durch die Unmã*glichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschrã¤nkung; nicht jedoch fã1/4r den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wã¤re. In allen 1/4brigen¤FÃllen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberã1/4hrt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschã1/4tzt. Verã-ffentlichungs-, Vervielfã¤ltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte a der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermeiegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dÃ1/4rfen nicht entententent werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt. a. Bedingungen fÃ1/4r Shareware-Version der Software: Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestÁ¤tigt werden, bevor die Software genutzt werden kann. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berã1/4cksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden: Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur VerfÃ1/4gung gestellt wurde, vervielfâ¤ltigt, verã-ffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebã1/4hren fã1/4r die Nutzung, Verteilung, Verã ffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfã¤ltigung erhoben werden. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard-und Software-Herstellern oder Händlern einschlieÃFunlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme aufft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfã¤ltigt werden darf, soweit keine, die 01/4blichen Entgelte fÃ1/4r Shareware-Programme und -Sammlungen Ã1/4bersteigende Beträge verlangt werden. Im Zusammenhang mit der Verã*ffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfã¤ltigung des Programms wird ausdrã1/4cklich untersagt. b. Bedingungen fÃ1/4r die lizenzierte Versão: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer fÃ1/4r die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschlieÃΩliches und persã nliches Recht, die Software auf einem einzel personalnen Computer und nur an einem Ort, Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, · · die Software oder einzelne Programmteile a Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugã¤nglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete; · · die Software Ã1/4ber ein Netz oder einen DatenÃ1/4bertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu Ã1/4bertragen; · · die Software abzuã¤ndern, zu Ã1/4bersetzen, zurÃ1/4ckzuentwickeln, zu dekompilieren oder desassemblieren; · · abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum a einem kã rperlichen Datentrã¤ger, soweit nicht die œberlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernã1/4ragbertung erfolgt. Bei beiden Œberlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden. Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulã*ssig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde. 4. Dauer des Vertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer KÃ1/4ndigung bedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet fã1/4r alle VermÃ*gensschã¤den, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. 6. Nderungen und Aktualisierungen (Atualizações) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur VerfÃ1/4gung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei. Der Lizenznehmer wird por E-Mail Ã1/4ber Produktneuerungen informiert, insofern eine gÃ1/4ltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lã¤dt und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhã¤ngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. 8. Sonstiges Handelt es sich die Software MailOut, assim ist ist ist nicht gestattet MailOut fÃ1/4r den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden. Die erwã¤hnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen alsche den gesetzen Bestimmun Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgefÃ1/4hrten Applikationen sind urheberrechtlich geschÃ1/4tzte Programme. Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der Ã1/4brigen Bestimmungen nicht berã1/4hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen. Sonthofen, im setembro de 2004 Alle Rechte vorbehalten. © Copyright 2000-2008 EM MÍDIA KG