O programa de apresentação de diapositivos threecubes Slideshow HD 3 permite-lhe criar apresentações fotográficas de tirar o fôlego com música de fundo, inúmeros efeitos visuais, títulos de imagem e cross-fades.
Depois de ter aplicado os toques finais na sua apresentação de diapositivos, o programa converte-o em formato de vídeo. Utilizando o Windows Media Video (wmv) e webm, os slideshows são criados em plena qualidade HD e 4K. Isto significa que pode exibir os seus vídeos e fotos como vídeo num pc, tv ou através de um feixe. Um simples clique também lhe permite fazer upload e publicar diretamente no Facebook ou no Youtube.
Pode utilizar um número ilimitado de fotos, vídeos e títulos musicais para a sua apresentação de diapositivos. Mais de 40 cross-fades, mais de 15 efeitos de imagem, bem como imagens de rastreamento predefinidas e livremente personalizáveis enriquecerão a sua experiência fotográfica. A música adicionada é fácil de editar e as definições de volume são ajustáveis.
Um Assistente de Apresentação de Diapositivos ajuda-o a completar as apresentaçãos de diapositivos rapidamente. Após o lançamento do assistente, são definidas as definições individuais da apresentação de diapositivos, tais como a duração do visualização, a aplicação de cross-fades selecionados e quais as imagens de rastreio que devem ser utilizadas. Os seguintes passos definem a seleção de fotografias e a música a tocar. Um simples clique converte então a sua apresentação de diapositivos em formato de vídeo.
Os ficheiros de instalação para três planos Slideshow HD 3 podem ser descarregados numa versão de 32 bits ou de 64 bits. O ficheiro de configuração reconhece automaticamente a versão suportada pelo seu sistema operativo e posteriormente instala a versão necessária. Compatibilidade do sistema: Windows Vista, Windows 7, Windows 8 und Windows 10
história da versão
- Versão 3.0.0.0 postado em 2015-12-01
Integrierte Multispur (Fotos, Videos und Musik) beliebig kombinieren. Vorlagen stehen fr die individuelle Diashow-Erstellung zu verschiedenen Themen zur Auswahl.
- Versão 2.0.1.2 postado em 2015-02-23
Detalhes do programa
EULA
EULA - Contrato de Licença de Utilizador Final
Software-Lizenzvertrag
ber die Software threecubes Fotoshow HD (im Folgenden Lizenzgeber genannt) und dem Kufer dieser Software (im
Genannt Folgenden Lizenznehmer)
1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die heruntergeladene Software, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung
sowie smtliches dazugehriges Material. All diese Gegenstnde und Unterlagen werden im Folgenden als Software
bezeichnet.
2 Urheberrechtschutz
Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei der Software um ein schutzfhiges Computerprogramm im Sinne von 2
Abs. 1 Nr. 1, 69 a UrhG handelt und dass der Lizenzgeber Urheber im Sinne der 7, 69 b UrhG ist.
3 Umfang der Benutzung
Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer fr die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschlieliche und
persnliche Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), das Softwareexemplar auf einem Computer zu
installieren und zu benutzen. Die Software ist em Benutzung wenn sie in den Zwischenspeicher (d. h. RAM) geladen
oder in einem Permanentspeicher (z.B. einer Festplatte oder CD-ROM oder einer anderen Speichervorrichtung) dieses
Computadores gespeichert ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass ihm der Datentrger und die Software - auch wenn morre
unentgeltlich geschieht - ausschlielich zur privaten bzw. Nutzung im eigenen Betrieb des Lizenznehmers zur
Verfgung gestellt wurden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulssig.
4 Besondere Beschrnkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers die Software abzundern, zu
bersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software
zurckzuentwickeln (Engenharia Inversa), zu dekompilieren oder zu desassemblieren oder auf eere Weise zu
versuchen, den Quellcode der Software zugnglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist
ausgeschlossen.
5 Inhaberschaft um Rechten
Der Lizenznehmer erhlt das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von weiteren Rechten um
der Software ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber behlt sich insbesondere alle Verffentlichungs-,
Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte um vor der Software.
6 Vervielfltigung
Die Software ist urheberrechtlich geschtzt. Das Urheberrecht umfasst ebenfalls den Programmcode, die Dokumentation,
das Erscheinungsbild, die Struktur und Organization der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere
Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle Rechte sind vorbehalten und geschtzt durch internationale Vertrge
und Gesetze zum Urheberschutz. Dem Lizenznehmer lediglich das Anfertigen einer Reservekopie, die ausschlielich
Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auf der Reservekopie den
Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers anzubringen oder ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener
Urheberrechtsvermerk sowie morre em ihr aufgenommenen Registrierungsnummern drfen nicht entfernt werden. Es ist
ausdrcklich verboten, die Software ganz oder teilweise in ursprnglicher oder abgenderter Form oder in mit andererer
Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfltigen.
7 bertragung des Benutzerrechts
Vermieten, Verleasen und Verleih der Software sind ausdrcklich untersagt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die
lizensierte Software im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit diesem Software-Lizenzvertrag einen
nachfolgenden Lizenznehmer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien der
lizenzierten Software. Mit der Abgabe der lizenzierten Software geht die Berechtigung zur Nutzung gem der
Bestimmungen des Nutzungsumfanges auf den nachfolgenden Lizenznehmer ber, der damit im Sinne dieses Software-
Lizenzvertrages um die Stelle des vorherigen Lizenznehmers tritt. Zugleich erlischt die gewhrte Berechtigung des
vorherigen Lizenznehmers zur Nutzung der lizenzierten Software.
8 Dauer des Vertrags
Der Vertrag luft auf unbeschrnkte Zeit; das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt jedoch -
auch ohne Kndigung -, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des
Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Kopien der Software, einschlielich etwaiger abgenderter
Exemplare zu vernichten, die Software von seinem PC zu lschen und auf Verlangen des Lizenzgebers die vollstndige
Vernichtung durch eine schriftliche Besttigung zu versichern.
9 nderungen und Aktualisierungen
Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen, ist dazu aber
nicht verpflichtet. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf die Durchfhrung einer nderung oder Aktualisierung.
Genderte, aktualisierte oder revidierte Software unterliegt den Bestimmungen dieses Software-Lizenzvertrages.
10 Haftung
a) Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht vllig
ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung
und der Benutzungsanleitung grundstzlich brauchbar ist.
b) Aus den vorstehend unter lit. a) genannten Grnden bernimmt der Lizenzgeber keine Haftung fr die Fehlerfreiheit
der Software. Insbesondere bernimmt der Lizenzgeber keine Gewhrleistung dafr, dass die Software den Anforderungen
und Zwecken des Lizenznehmers gengt oder mit anderen von dem Lizenznehmer ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet.
Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten
oder erzielten Ergebnisse trgt der Lizenznehmer. Das gleiche gilt fr das die Software begleitende schriftliche
Material, material. Ist die Software im Sinne von lit. a) grundstzlich unbrauchbar, so hat der Lizenznehmer das Recht, den
Vertrag rckgngig zu machen. Das gleiche Recht hat der Lizenzgeber, wenn die Herstellung von, im Sinne von lit. a),
brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht mglich ist.
c) Der Lizenzgeber haftet nicht fr Schden die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfhigkeit, diese
Software zu verwenden, entstehen (uneingeschrnkt eingeschlossen sind Schden aus entgangenem Gewinn,
Betriebsunterbrechung, Verlust von geschftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellem
Verlust) auch wenn der Lizenzgeber von der Mglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Morre dourado
nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlssigkeit zwingend gehaftet wird.
11 Gerichtsstand
Fr diesen Vertrag gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand fr
alle aus dem Vertragsverhltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich
zulssig, Berlim.
12 Schlussbestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen morre Lizenzvertrags ungltig, então bleiben die brigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der
ungltigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck mglichst nahe kommende, wirksame Bestimmung als
vereinbart.